Eine starke Einschränkung des Gedächtnisses oder eine befürchtete baldige Demenz rechtfertigen nicht den Entzug der Fahrerlaubnis. Es muss zumindest ein fachärztliches Gutachten erstellt werden, aus dem sich ergibt, dass eine solche Erkrankung vorliegt oder zumindest eine deutliche Verschlechterung der kognitiven Fähigkeiten gegeben ist.
OVG Schleswig-Holstein, 5 MB 16/21