Wer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (ca. 110 km/h innerorts statt erlaubter 60 km/h) mit zwei Wagen in dichtem Abstand fährt und hierbei ein anderes Auto rechts überholt, handelt grob verkehrswidrig und rücksichtslos. Es mangelt aber an der Absicht, eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erzielen, wenn die Geschwindigkeit über einige hundert Meter trotz der Möglichkeit eines weiteren Beschleunigens gleichbleibt.
Da die beiden Wagen auch keine andere Rennsituation hatten (bspw. wechselseitige Überholmanöver), erhielt der Fahrer die vorläufig entzogene Fahrerlaubnis zurück.
LG Berlin, 502 Qs 102/20