Soll nach einer erstmaligen Fahrt unter Einfluss von Cannabis bei einem Gelegenheits-Konsumenten von mangelnder Fahreignung ausgegangen werden, muss eine Prognose gegeben sein, dass der Fahrer auch zukünftig das Trennungsgebot von Konsum und Fahren missachtet.
VGH Baden-Württemberg, 13 S 2350/21