Bei Überprüfung einer Messreihe fiel der VUT-Sachverständigenorganisation auf, dass eine Messung offenbar fehlerhaft war. Der Seitenabstandswert war deutlich fehlerhaft (mind. 3,5m zu gering, berechnet 4,4m, es wird von einer Toleranz von 1m ausgegangen). Eine Überprüfung der abgespeicherten Daten ergab dann eine um 6-7 km/h geringere Geschwindigkeit, als das Gerät angezeigt hat.
Quelle: VUT-Verkehr.de, Veröffentlichung vom 22.04.2022
Die Sachverständigen kommen zu folgender Forderung, die Rohmessdaten der Messung abzuspeichern:
Beim ES 3.0 ist eine entsprechende Auswertung durch Vorlage der Falldatei möglich. Beim ES 8.0 ist zunächst umgehend dafür zu sorgen, dass die Rohmessdaten (wie auch vor der Einführung der Softwareversion 1.1.0.2 Sensors) wieder gespeichert werden, entweder durch ein erneutes Softwareupdate oder aber durch Umrüstung auf die bisherige Softwareversion 1.0.0.22.