Das Bundesverfassungsgericht will über die Frage entscheiden, ob Messungen verwertbar sind, wenn das Gerät keine Rohmessdaten speichert (2 BvR 1167/20). Eine Entscheidung in einer Bußgeldsache, in der es auf diese Frage ankommt, kann insoweit zurückgestellt werden.
OLG Koblenz, 2 OWi 32 SsBs 28/22
Das Verfahren und eine mögliche Entscheidung waren bereits 2021 in der Vorankündigungsliste des Bundesverfassungsgerichts enthalten. Wir warten immer noch sehr gespannt…