Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof setzt ein Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG über Geschwindigkeitsmessverfahren ohne Speicherung der Rohmessdaten (BVerfG, 2 BVR 1167/20) aus.
VerfGH 129/20.VB-3
Der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof setzt ein Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG über Geschwindigkeitsmessverfahren ohne Speicherung der Rohmessdaten (BVerfG, 2 BVR 1167/20) aus.
VerfGH 129/20.VB-3