Wer bei einer Unfallflucht einen bedeutenden Fremdschaden verursacht, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das Gericht hebt die Wertgrenze auf 1.750 € an.
LG Bochum, 1 Qs 59/22
Wer bei einer Unfallflucht einen bedeutenden Fremdschaden verursacht, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Das Gericht hebt die Wertgrenze auf 1.750 € an.
LG Bochum, 1 Qs 59/22