Wie lange hat es gedauert, bis in diesem Verfahren eine Entscheidung gefallen ist. Es ging um eine Messung mit Leivtec XV3. Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Betroffener Zugang hat zu Informationen, die zwar bei der Behörde vorhanden sind, sich aber nicht in der Ermittlungsakte befinden. Darüber hinaus wurde vorgetragen, dass es aus Gründen eines fairen Verfahrens und der Waffengleichheit wichtig sei, dass die Geräte Rohmessdaten speichern (diese sind wichtig für eine spätere Richtigkeitskontrolle). Das Gericht meint aber, dass nicht ausreichend vorgetragen wurde, dass aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens auch eine Pflicht resultiert, dass der Staat potentielle Beweismittel zur Wahrung Von Verteidigungsrechten und –möglichkeiten vorzuhalten oder zu schaffen hat.
BVerfG, 2 BvR 1167/20
In der Pressemitteilung wird noch erklärt, dass ebenfalls gleichlautend Entscheidungen im Verfahren über Poliscan M1HP (2 BvR 1082/21) und Traffistar S 350 (2 BvR 1090/21) ergangen sind.