Wenn das Gericht wegen entsprechender Voreintragungen im FAER die Geldbuße erhöhen möchte, muss es den Betroffenen vorher nicht darauf hinweisen. Ein Betroffener muss mit einer derartigen negativen Entscheidung rechnen. Auch aufgrund der allgemeinen prozessualen Fürsorgepflicht ist das Gericht nicht verpflichtet, vorher einen entsprechenden Hinweis zu erteilen.
OLG Düsseldorf, 3 ORBs 93/23