Die Tankstelle wurde von einer Mineralölgesellschaft mit Kraftstoff beliefert. Hierfür wurde von der Mineralölgesellschaft ein Frachtunternehmen beauftragt, das auch – wie immer und vereinbart – die Betankung vor Ort unbeaufsichtigt übernahm. Leider kam es zu einem erheblichen Fehler bei dem Lieferanten, Diesel wurde in den Benzintank der Tankstelle gefüllt und andersrum. Für die entstandenen Schäden haften die Mineralölgesellschaft und der Lieferant als Gesamtschuldner, den Betreiber der Tankstelle trifft auch keine Aufsichtspflicht beim Befüllungsvorgang seiner Tanks durch einen Lieferanten.
LG Waldshut-Tiengen, 1 O 45/16
Da werden dann wohl auch die Schäden an den Fahrzeugen mit umfasst sein. Ältere Dieselfahrzeuge mit indirekte Einspritzung (nur noch sehr selten im Gebrauch) konnten vielleicht noch ein wenig Benzin im Tank ab. Das gilt für moderne Dieselfahrzeuge nicht mehr. Da können erhebliche Schäden drohen.
Achtung: Wenn man den Fehler einer falschen Betankung bemerkt, auf keinen Fall mehr den Motor anlassen. Selbst wenn es nur wenige Meter bis zur Werkstatt sind.