Nach aktuellem Erkenntnisstand kann von einer außergewöhnlichen Alkoholgewöhnung ausgegangen werden, wenn der Betroffene bei der Fahrt auf einem E-Scooter mindestens 1,1 Promille (hier 1,34 Promille) hatte und trotzdem nahezu keine Ausfallerscheinungen zeigte. Eine MPU kann vor der Wiedererteilung angeordnet werden.
Bayerischer VGH, 11 CE 23.1060