Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen Paares für eine Leihmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Hier hatte ein gleichgeschlechtliches Paar circa 13.000 € für eine Leihmutter in den USA gezahlt. Diese Aufwendungen mindern das Einkommen nicht als außergewöhnliche Belastung.
BFH, VI R 29/21
Anders kann es aussehen, wenn eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden muss.