Radfahrer bremst Auto aus

Ein Radfahrer, der in einer Spielstraße ein Auto überholt, schneidet, ausbremst und dadurch einen Auffahrunfall provoziert, muss sich ein anspruchsausschließendes Mitverschulden gem. § 254 BGB entgegenhalten lassen. Er haftet alleine.

OLG Hamm, 7 U 30/23

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