Ich habe vor kurzem über einen Unfall auf dem Autozug berichtet. Hier geht es um eine Alkoholfahrt, die die Fahrerlaubnis kosten könnte. Es wurde auf dem Autozug und dem Bahnhofsbetriebsgelände gefahren, was aber für die Annahme öffentlichen Verkehrsraumes ausreichte. Der Sylt-Shuttle ist für jedermann zugänglich, der sich ein Ticket kauft. Auch die Schranken bei Ein- und Ausfahrt ändern hieran nichts.
Die Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung wurde zurückgewiesen.
LG Flensburg, II Qs 9/23