Vor Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ist eine MPU anzuordnen, wenn ein Fahrzeug im Verkehr mit mehr als 1,6 Promille geführt wurde. Dies gilt auch bei einer Fahrt mit einem nicht motorisiertem Fahrzeug, also einem Fahrrad oder einem diesem gleichgestellten Pedelec.
BayVGH, 11 CS 24.1484