Wer auf einer „freien“ Autobahn bei ca. 200 km/h sein Navi bedient, kann grob fahrlässig handeln und damit die Haftungsfreistellung bei einem KFZ-Mietvertrag (ähnlich wie eine Kasko—Versicherung ausgestaltet) zumindest teilweise verlieren. Der Fahrer musste den Schaden zu 50 % selbst zahlen, hier immerhin ca. 12.000 €.
Der vorhandene Spurhalteassistent half bei dieser Geschwindigkeit auch nicht aus der Haftung.
OLG Nürnberg, 13 U 1296/17
Navi-Bedienung bei 200 km/h
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