Fußgänger auf der Autobahn

Nach einem Unfall verließ der Fahrer sein Auto, er versuchte, die Fahrbahn zu überqueren. Hierbei wurde er von einem anderen Fahrzeug, das vorbeifahren wollte (mind. 50 km/h), erfasst und verletzt. Der Fahrer haftet, der dunkel gekleidete Fußgänger (ohne Warnweste) hat allerdings eine Mithaftung von 50 % zu tragen. In derartigen Sondersituationen muss auch mit Fußgängern auf der Autobahn gerechnet werden, auch wenn weder Warnblinker nocht Warndreieck eingesetzt wurden.

OLG brandenburg, 12 U 218/22

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