Nach einem Unfall verließ der Fahrer sein Auto, er versuchte, die Fahrbahn zu überqueren. Hierbei wurde er von einem anderen Fahrzeug, das vorbeifahren wollte (mind. 50 km/h), erfasst und verletzt. Der Fahrer haftet, der dunkel gekleidete Fußgänger (ohne Warnweste) hat allerdings eine Mithaftung von 50 % zu tragen. In derartigen Sondersituationen muss auch mit Fußgängern auf der Autobahn gerechnet werden, auch wenn weder Warnblinker nocht Warndreieck eingesetzt wurden.
OLG brandenburg, 12 U 218/22