Wenn der Fahrer unter der im Mietvertrag angegebenen Anschrift nicht erreicht werden kann und auch beim Einwohnermeldeamt keine Auskunft zu erzielen ist, kann auch die Mietwagenfirma für die Kosten einer Abschleppmaßnahme herangezogen werden.
VG Düsseldorf, 14 K 6302/23