Die Höhe des Schadens kann geschätzt werden anhand des Stundenlohns einer Haushaltshilfe. Hierbei ist brutto zumindest vom Mindestlohn auszugehen, eine Erhöhung ist bei regionalen Besonderheiten möglich.
BGH, VI ZR 12/24
Die Höhe des Schadens kann geschätzt werden anhand des Stundenlohns einer Haushaltshilfe. Hierbei ist brutto zumindest vom Mindestlohn auszugehen, eine Erhöhung ist bei regionalen Besonderheiten möglich.
BGH, VI ZR 12/24