Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

Ein Jäger, der betrunken seine Waffe im Auto transportiert, besitzt nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit für den Jagdschein. Und hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Waffe geladen war.

VG Münster, 1 K 2756/22

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