Bei Bagatellschäden muss ein vorgerichtlich eingeholtes Gutachten vom Schädiger nicht bezahlt werden, es reichen einfache Kostenvoranschläge. Die Grenze liegt bei 700-800 €.
LG Lübeck, 14 S 79/24
Bei Bagatellschäden muss ein vorgerichtlich eingeholtes Gutachten vom Schädiger nicht bezahlt werden, es reichen einfache Kostenvoranschläge. Die Grenze liegt bei 700-800 €.
LG Lübeck, 14 S 79/24