Fahrtenbuch auch für eine größere Firmenflotte

Wenn der Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden kann, kann eine Fahrtenbuchauflage erfolgen. Diese kann auch die gesamte (große) Fahrzeugflotte umfassen, zumindest dann, wenn derartige Vorfälle bereits vorgekommen sind.

BayVGH, 11 Cs 24.2017

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