Wird eine Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB) kurz unterbrochen, um einen Paketshop aufzusuchen, handelt es sich trotzdem nur um eine Fahrt.
Wird mit dem Scooter eine Strecke von 700 m unter Alkohol zurückgelegt, reichen ein Eigenschaden des Fahrers und eine nachträgliches Aufbauseminar Dekra – Mobil (8 Stunden) nicht aus, um von der Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 II Nr.2 StGB) abzusehen.
AG Dortmund, 729 CS-261 Js 93/25 – 63/25