Müssen nach einem Unfall bei einem in begrenzter Stückzahl hergestellten Sportwagen mit Straßenzulassung lediglich so genannte Schraubtteile ausgetauscht werden, liegt der Minderwert regelmäßig bei 3-5 % des Wiederbeschaffungswerts.
Ein Nutzungsausfall scheidet aus, wenn dem Halter ein weiteres Fahrzeug für täglicher Fahrten zur Verfügung steht.
LG Hamburg, 308 O 98/24
Hier ging es um einen Donkerfoort GTO, den der Halter wesentlich für besondere Ausfahrten und urlaubsfarten nutzte, nicht aber im Alltag. Hierfür stand ihm ein Leasingfahrzeug seiner Firma zur Verfügung.