Minderwert und Nutzungsausfall bei einem seltenen Supersportwagen

Müssen nach einem Unfall bei einem in begrenzter Stückzahl hergestellten Sportwagen mit Straßenzulassung lediglich so genannte Schraubtteile ausgetauscht werden, liegt der Minderwert regelmäßig bei 3-5 % des Wiederbeschaffungswerts.

Ein Nutzungsausfall scheidet aus, wenn dem Halter ein weiteres Fahrzeug für täglicher Fahrten zur Verfügung steht.

LG Hamburg, 308 O 98/24

Hier ging es um einen Donkerfoort GTO, den der Halter wesentlich für besondere Ausfahrten und urlaubsfarten nutzte, nicht aber im Alltag. Hierfür stand ihm ein Leasingfahrzeug seiner Firma zur Verfügung.

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