Wer im absoluten Halteverbot steht, kann abgeschleppt werden und muss dann auch die Kosten tragen.
Es gilt ein Umschaugebot für den Fahrer. Befindet sich ein abgewandtes Verkehrsschild, das vorschriftsmäßig aufgebaut wurde, in 5 m Entfernung, muss der Fahrer sich vorher vergewissern, was dieses Verkehrsschild aussagt.
VG Leipzig, 1 K 2002/25
Es entschuldigt auch nicht, wenn es draußen dunkel ist. Dies gilt umso mehr im innerstädtischen Bereich, wo regelmäßig eine Straßenbeleuchtung gegeben ist.
VG Bremen, 5 K 2655/23