§ 13b X ErbStG wurde aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes am 4.11.2016 verkündet und wirkt zurück auf Schenkungen ab dem 1.7.2016. Es handelt sich um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung.
BFH, II R 7/23
§ 13b X ErbStG wurde aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes am 4.11.2016 verkündet und wirkt zurück auf Schenkungen ab dem 1.7.2016. Es handelt sich um eine verfassungsrechtlich zulässige echte Rückwirkung.
BFH, II R 7/23