Wird auf Gutachtenbasis abgerechnet, kann der Geschädigte trotzdem die Unzumutbarkeit des Verweises auf die Reparatur in einer vom Schädiger im Rahmen des Werkstattverweises benannten freien Fachwerkstatt geltend machen. Dies ist auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Fahrzeug später in einer anderen freien Werkstatt repariert wird.
BGH, VI ZR 405/24