Nutzung des Privatfahrzeugs

Steht einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zu, bei dessen Nutzung für ihn keine Fahrtkosten anfallen, kann er Aufwendungen für Dienstfahrten mit seinem Privatwagen nicht als Werbungskosten berücksichtigen, da diese regelmäßig in einem solchen Fall unangemessen sind.

BFH, VI R 30/24

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