Der Anscheinsbeweis, der gegen den Auffahrenden spricht, wird weder durch winterliche Straßenglätte noch eine starke Bremsung des Vordermanns ohne erkennbaren Grund erschüttert. Allerdings haftet derjenige, der den Schneeball auf das vorausfahrende Fahrzeug warf und damit zu der starken Bremsung veranlasste, zu 50% gegenüber dem Auffahrenden.
OLG Saarbrücken, 3 U 38/25