Tod bei einem Verkehrsunfall in Belgien

Seit dem 1. September 2026 gilt in Belgien ein neuer Art. 107 im Strafgesetzbuch. Anders als die „normale“ fahrlässige Tötung handelt es sich um eine Sonderregelung für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr.

Um diesen Artikel anzuwenden, muss eine gesteigerte Fahrlässigkeit vorliegen (ähnlich der deutschen groben Fahrlässigkeit).

Dann wird die Strafe auf dem Niveau 3 nach Art. 36 festgesetzt, dies bedeutet 3-5 Jahre Freiheitsstrafe. In einem minder schweren Fall sind auch niedrigere Freiheitsstrafen (zur Bewährung) oder Geldstrafen möglich.

Die Qualifikation als schwere Tötung im Verkehr liegt vor, wenn einer von sieben gravierenden Verkehrsverstößen, die in Art. 107/1 aufgeführt werden, verwirklicht worden ist. Beispielsweise Rotlicht, Nutzung eines mobilen Gerätes, massive Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Drogen – oder Alkoholfahrt oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Dann greift der Strafrahmen von Niveau 4, bedeutet dann 5-10 Jahre Freiheitsstrafe.

In Deutschland beträgt der Strafrahmen für eine fahrlässige Tötung (auch im Straßenverkehr) nach § 222 StGB maximal 5 Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Nur wenn weitere Tattumstände hinzukommen, die einen weiteren Straftatbestand erfüllen, kann eine höhere Strafe drohen (beispielsweise Straßenrennen).

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