Der Alleingesellschafter einer britischen Limited, die aber einen Verwaltungssitz in Deutschland hat, ist mit Ablauf des Übergangszeitraums gemäß Art.126 des Brexit-Abkommens (31.12.2020) ihr Rechtsnachfolger. Insoweit können Titel gegen die Limited auf ihn umgeschrieben werden.
BGH, II ZR 202/25