Rechtsnachfolger einer britischen Limited

Der Alleingesellschafter einer britischen Limited, die aber einen Verwaltungssitz in Deutschland hat, ist mit Ablauf des Übergangszeitraums gemäß Art.126 des Brexit-Abkommens (31.12.2020) ihr Rechtsnachfolger. Insoweit können Titel gegen die Limited auf ihn umgeschrieben werden.

BGH, II ZR 202/25

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