Geisterfahrer nach langem Auslandsaufenthalt

Ein Mann kam aus einem Thailand Urlaub von sieben Wochen zurück. Dort gilt – anders als bei uns. – der Linksverkehr. Es kam, wie es kommen musste. Er fuhr falsch auf Anna Landstraße und befuhr 2-3 km die linke Seite. In einer Kurve kollidierte er mit zwei entgegenkommenden (in der richtigen Fahrtrichtung fahrenden) Fahrzeugen, zwei Personen wurden verletzt.

Eine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung wurde verneint, da es an einer rücksichtslosen Fahrweise fehlte. Hierfür wäre erforderlich gewesen, dass der Fahrer sich bewusst aus eigensüchtigen Gründen über seine Pflichten hinwegsetzt oder aus Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern gehandelt hat. 

Dies konnte das Gericht nicht erkennen, es blieb eine fahrlässige Körperverletzung in zwei fällen übrig.

Der Mann hatte einen langen Nachtflug hinter sich, dann einige Stunden geschlafen und fühlte sich fahrtüchtig. Lediglich aus Fahrlässigkeit beachtete er nicht, dass in Deutschland Rechtsverkehr gilt.

OLG Zweibrücken, 1 OLG 2 Ss 34/22 

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