Archiv des Autors: fschneider
Dieselskandal und Nutzungsvorteile
Nutzungsvorteile sind bei der Rückabwicklung eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs anzurechnen. Diese können sogar den Kaufpreiserstattungsanspruch vollumfänglich aufzehren. Es kann eine Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 250.000 km angenommen werden. Sogenannte Deliktszinsen nach § 849 BGB gibt es nicht. Der Käufer … Weiterlesen
Dieselskandal und Software-Update
Führt der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Autos ein Software-Update durch, entfällt hierdurch sein Schaden nicht. Wichtig ist nur, dass das Auto vor dem Bekanntwerden des Dieselskandals erworben wurde. Es muss auch nicht konkret vorgetragen werden, welche Person bei VW … Weiterlesen
Dieselskandal
Wer nach Bekanntwerden des sogenannten Dieselskandals einen VW mit manipulierter Software gekauft hat, hat gegen den Hersteller keinen Anspruch aus § 826 BGB. Gegenüber dem Käufer ist das Verhalten des Herstellers nicht als sittenwidrig anzusehen, da sich aus der Gesamtschau … Weiterlesen
Kein Übernachtungsverbot für Menschen aus Hotspots
Bayern wollte es vormachen und erlies eine Verordnung, dass Menschen aus so genannten Corona – Hotspots nicht übernachten dürften. Als Grenzwert wurden 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner angegeben. Dies gilt nicht vor Gericht, eine solche Regelung ist unverhältnismäßig. Verloren hatte … Weiterlesen
Fahrtenbuchauflage bei Firmenfahrzeug
Auf die Einhaltung einer Zweiwochenfrist zur Anhörung des Halters kann sich kein Kaufmann berufen, der im geschäftlichen Zusammenhang Fahrzeuge durch Mitarbeiter führen lässt. Es kommt nicht darauf an, ob dem Fahrzeughalter ein Foto vorgelegt wird. Ein Fahrtenbuch kann auch angeordnet … Weiterlesen