Archiv der Kategorie: Poliscan Speed

LIDAR-Messgerät

Verteidigungsvortrag muss beachtet werden

Beim Poliscan FM1 erhält die Verteidigung die Token-Datei und das Passwort. Ggf. muss die Behörde die Token-Datei bei der Eichdirektion anfordern. Auch muss auf entsprechenden Beweisantrag geprüft werden, ob eine durch das Zusatzzeichen „Straßenschäden“ gekennzeichnete streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung durch den Wegfall … Weiterlesen

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Einsicht in Messunterlagen

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat für die Verteidiger entschieden. Es gibt: ESO 3.0: Rohmessdaten, Dokumentation § 31 MessEG, auch wenn im Protokoll vermerkt ist, dass seit der letzten Eichung keine Maßnahmen am Gerät durchgeführt worden sind. Dieser Anspruch verpflichtet nicht das … Weiterlesen

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Keine anderen Überwachungsbilder…

… gibt es beim AG Ratzeburg. Es gibt keinen generellen Anspruch auf weitere Bilder zum Vergleich, auch nicht eine beschränkte Anzahl. Beim FM1 handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren, es müssen konkrete Zweifel dargelegt werden, um eine weitere Überprüfung … Weiterlesen

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Alle Datensätze

Der Betroffene erhält auf Antrag alle Datensätze im Originalformat (Tuff) nebst Token und Passwort. AG Oranienburg, 13a OWi 775/24

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Bilder, Statistikdatei und CaseList

Bei einem standardisierten Messverfahren (Poliscan FM 1) muss der Betroffene darlegen, warum eine Fehlfunktion oder unrichtige Bedienung gegeben sein könnte. Aus diesem Grund braucht die Verteidigung Einsicht in weitere Unterlagen. Der Verteidiger erhält Statistikdatei sowie die CaseList. Und auch das … Weiterlesen

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