Bürgerliche Kleidung der Influencer

Influencer können die Kosten bürgerlicher Kleidung auch nicht anteilig als Betriebsausgaben in der Steuererklärung geltend machen.

FG Niedersachsen, 3 K 11195/21

Kleidungskosten sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Etwas anderes gilt nur für typische Berufskleidung, z.B. Schutzbekleidung wie Sicherheitsschuhe, aber auch Uniformen.

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Isolierte Sperrfrist nach Straftat

Für die Anordnung einer isolierten Sperrfrist zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis muss die Anlasstat zur Führung eines Fahrzeugs durch den Täter oder seinen Gehilfen in Beziehung stehen. Es müssen sich gewichtige Gründe zeigen, die auf charakterliche Ungeeignetheit (zum Führen von Fahrzeugen) schließen lassen.

Hier ging es um Drogenhandel, der Dealer war nur Beifahrer. Dies reichte nicht, auch wenn er die Fahrerin zur Flucht vor einer Polizeikontrolle animierte. Mehr Einfluss nahm er auf den riskanten Fahrstil dann nicht.

BGH, 4 StR 205/23

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Ungeklärter Amphetaminbesitz

Kann der Betroffene während der Begutachtung keine Angaben zu mehrfachem Amphetaminbesitz machen und wird dies bei der Bewertung der Fahreignung im Gutachten nicht berücksichtigt, ist das Gutachten nicht nachvollziehbar. Die Fahrerlaubnis kann dann entzogen werden.

VGH München, 11 CS 23.1639

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Medizinalcannabis ohne entsprechende Indikation

Wenn ohne entsprechende Indikation (Grunderkrankung, Ultima-Ratio-Prinzip) ärztlich verordnetes Cannabis regelmäßig konsumiert wird, führt dies regelmäßig zum Entzug der Fahrerlaubnis. Es kommt für die Beurteilung der Fahrerlaubnis nur auf die objektive Sachlage an, nicht auf die Kenntnis des Betroffenen. Für die Wiedererlangung ist eine nur im Einzelfall kürzer zu bemessende Abstinenz von einem Jahr erforderlich.

VGH München, 11 CS 23.1818

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Schutzkleidung bei Motorradfahrern

Ein Motorradfahrer überholte im Überholverbot ein landwirtschaftliches Gespann, dessen Fahrer die doppelte Rückschaupflicht beim Abbiegen verletzte, es kam zum Unfall. Die Betriebsgefahr des 9 m langen Gespanns liegt über der des Motorrads. Der Gespannfahrer haftet zumindest zu 50%.

Unerheblich war, dass der Motorradfahrer keine Motorradhose trug. Hierzu besteht keine rechtliche Verpflichtung, auch gibt es kein entsprechendes Verkehrsbewusstsein, 2021 trugen nur 45,9% der Motorradfahrer entsprechende Schutzkleidung.

OLG Celle, 14 U 122/23

Achtung: Es gibt anderslautende Rechtsprechung, die ein Mitverschulden durch falsche Bekleidung annimmt, wenn durch entsprechende Schutzkleidung Verletzungen vermieden oder gemindert würden (z.B. OLG Brandenburg, NJW-RR 2010, 538; OLG Düsseldorf, NZV 2006, 415).

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