Sofortiges Abschleppen vom Car-Sharing-Parkplatz

Ein sofortiges Abschleppen eines unberechtigt auf einem Car-Sharing-Parkplatz abgestellten Fahrzeugs ist zulässig, der Halter muss die Kosten tragen. Es ist vergleichbar mit einem Parken im absoluten Halteverbot, das sofortige Abschleppen ist auch verhältnismäßig, weil nur so die Funktion dieses speziellen Parkplatzes gewährleistet ist.

VG Düsseldorf, 14 K 491/23

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Wenn der Verteidiger nicht zur Verhandlung kommt

Der Mandant war in einer Bußgeldsache vom persönlichen Erscheinen entbunden. Der Verteidiger konnte unverschuldet nicht zur Verhandlung kommen (Stau mit Totalsperrung wegen eines Unfalls). Das Gericht entschied nach § 74 I OWiG durch Urteil nach durchgeführter Verhandlung in Abwesenheit des Betroffenen.

Ein Antrag nach § 74 IV OWiG auf Wiedereinsetzung wegen der unverschuldeten Verhinderung des Verteidigers blieb erfolglos, da hierbei nur auf den Betroffenen abgestellt werden kann, nicht auch auf seinen Verteidiger als Vertreter. Eine analoge Anwendung scheidet insofern aus.

LG Braunschweig, 2b Qs 355/23

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Harte Drogen

Bereits der einmalige Konsum harter Drogen (hier Amphetamin) rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung an. Spätere Änderungen sind im gerichtlichen Verfahren (auch bzgl. vorläufigen Rechtsschutzes) nicht zu berücksichtigen, ggf. aber im nächsten behördlichen Verfahren bzgl. der Wiedererteilung.

BayVGH, 11 CS 23.2041

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Unvollständige Akteneinsicht im Entziehungsverfahren

Die Wirksamkeit der Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (§4 StVG, 8-Punkte-Grenze) hängt nicht von vollständig gewährter Akteneinsicht für den Betroffenen ab.

BayVGH, 11 CS 23.2036

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Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad

Bei einer Radfahrt mit mehr als 1,6 Promille darf in der MPU auch die Frage nach der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aufgegeben werden, wenn sie sich klar von der Frage zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge abgrenzt, die Fragen sich nicht überschneiden oder aufeinander aufbauen.

BayVGH, 11 AS 23.2111

Und wenn keine positive MPU beigebracht wird, kann auf die Ungeeignetheit zum Führen von Fahrzeugen geschlossen werden. Im Entziehungsverfahren bedarf es auch keiner strafrechtlichen Ahndung, wenn aufgrund eines polizeilichen Berichts und der Ergebnisse der Atem- und Blutalkoholkontrolle die Alkoholisierung feststeht.

BayVGH, 11 CS 23.1451

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