Immobilienverkauf nach Erwerb vom Miterben

Wenn man Immobilienanteile von Miterben kauft und anschließend veräußert, fällt auf einen eventuellen Gewinn keine Einkommensteuer an. Voraussetzung einer solchen Besteuerung nach §§ 22, 23 EStG sei nämlich, dass die Immobilie vorher angeschafft worden sei. Dies ist beim Kauf von Anteilen von Immobilien, die zu einer Erbengemeinschaft gehören, nicht der Fall.

BFH, IX R 13/22

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Sturz über einen abgestellten Scooter

Stürzt ein Fußgänger (in diesem Fall blind) über einen auf dem Fußweg abgestellten Scooter, kommt eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Halters nach § 7 StVG nicht in Betracht, wenn der Scooter als Elektro Kleinstfahrzeug nach § 1 eKFV anzusehen ist. Eine deliktische Haftung scheidet dann aus, wenn sich der Betreiber der Scooter – Vermietung an die Regelungen zum Aufstellen des Scooter hält, die in der Sondernutzungserlaubnis der zuständigen Gemeinde enthalten sind. Eine restliche Gehwegbreite von 1,50 m ist hierbei ausreichend. Die Scooter müssen auch nicht parallel zur Hauswand aufgestellt werden, sofern die restliche Gehwegbreite gegeben ist. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der UN – Behindertenrechtskonvention. Der geltend gemachte Schmerzensgeldanspruch nach dem Sturz wurde abgewiesen.

OLG Bremen, 1U 15/23

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Frist für die Beibringung eines MPU – Gutachtens

Kommt die Entziehung der Fahrerlaubnis in Betracht, darf die Frist zur Beibringung eines Gutachtens regelmäßig nicht deutlich die Zeit überschreiten, die eine Begutachtungsstelle zur Erstellung eines Gutachtens braucht (hier ca. 2 Monate). Schafft die Begutachtungsstelle es nicht, das Gutachten innerhalb der Frist fertig zu stellen, muss der Betroffene bei der Begutachtungsstelle auf zeitnahe Erledigung hinwirken. Er muss dann auch bei der Fahrerlaubnisbehörde um Verlängerung der Frist nachsuchen.

Ging es um gelegentlichen Konsum von Cannabis und einem Verstoß gegen das Trennungsgebot, ist ein einmaliger Abstinenznachweis zum Zeitpunkt der MPU nicht zu beanstanden.

VGH Mannheim, 13 S 473/23

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MPU bei Cannabis

Wird eine MPU wegen gelegentlichem Cannabis – Konsum und einem Verstoß gegen das Trennungsgebot angeordnet, darf die Begutachtungsstelle nicht ohne weitere Gründe einen Abstinenznachweis fordern. Generell und ohne weitere Gründe ist dies nicht vorgesehen. Weist der Betroffene die Fahrerlaubnisbehörde auf dieses fehlerhafte Verhalten der Begutachtungsstelle hin, muss die Fahrerlaubnisbehörde bei der Begutachtungsstelle auf Einhaltung der geltenden Vorschriften dringen.

VGH Mannheim, 13 S 366/23

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Einlassung des Betroffenen

Wenn der Betroffene zu den Auswirkungen eines Fahrverbots auf sein Beschäftigungsverhältnis vorträgt, muss das Gericht diese Einlassung wiedergeben. Tut es das nicht, wird das Urteil in der Rechtsbeschwerde aufgehoben (es ging um ein Fahrverbot), das Amtsgericht muss erneut verhandeln.

OLG Oldenburg, 2 ORbs 188/23

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