Bagatellschaden ohne Sachverständigen

Grundsätzlich hat der Geschädigte eines Verkehrsunfalls Anspruch darauf, den Schaden durch einen Sachverständigen begutachten zu lassen. Und die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten des Sachverständigen übernehmen. Es gibt eine Ausnahme: Wenn bloß ein Bagatellschaden vorliegt. Die Grenze hierfür sieht das AG Braunschweig bei 700 € Schaden.

AG Braunschweig, 120 C 1071/21

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Verluste bei der Vermietung von Luxusimmobilien

Verluste aus der Vermietung derartiger Immobilien können nicht ohne weiteres mit anderen Einkünften verrechnet werden. Unter Luxusimmobilien fallen Einfamilienhäuser bspw. mit einer Wohnfläche ab 250 m² oder einer besonderen Ausstattung, beispielsweise einem Schwimmbad. Bei derartigen Immobilien spiegelt die Marktmiete nicht automatisch den gehobenen Wohnwert wieder. Und auch die Kosten für den Erwerb und die Erhaltung einer solchen Immobilie lassen sich häufig nicht kostendeckend durch Mieteinnahmen darstellen. Insoweit ist in jedem Fall eine Überschussprognose mit einer Laufzeit von 30 Jahren zu erstellen. Ansonsten können die Verluste nicht steuerlich geltend gemacht werden.

BFH, IX R 17/21

Hier hatten die Steuerpflichtigen drei Villen erworben und an ihre volljährigen Kinder unbefristet vermietet. Es entstanden jährliche Verluste zwischen 172.000 und 216.000 €. Da keine positive Überschussprognose erstellt werden konnte, wurde die Vermietung dieser Objekte als Liebhaberei angesehen, die Verluste konnten nicht verrechnet werden.

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Behörde ignoriert Antrag auf gerichtliche Entscheidung

Obwohl der Verteidiger den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über den Umfang des Akteneinsichtsrechts rechtzeitig gestellt hatte, wurde dies von der Behörde ignoriert. Jetzt reichte es dem Gericht, die Sache wurde an die Behörde zurückverwiesen. Verbunden mit dem Hinweis, dass es Aufgabe der Behörde sei, ihre Mitarbeiter richtig zu schulen. Die Behörde hat zuerst das Verfahren über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durchzuführen, erst danach kann die Akte über die Staatsanwaltschaft an das Gericht zur Verhandlung abgegeben werden. Und dann noch der Hinweis darauf, dass auch eine Abgabe der Sache an das Gericht unmittelbar nach der ersten Akteneinsicht der Verteidigung verfrüht ist.

AGLandstuhl, 3 OWi 4211 JS 12140/23

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Pedelec ist kein Kraftfahrzeug

Auf Vorlage des belgischen Kassationhofs wurde festgestellt, dass ein Fahrrad, dessen Elektromotor nur eine Unterstützung bietet beziehungsweise das Fahrrad auf maximal 20 km/h ohne Treten beschleunigt (nachdem vorher durch den Fahrradfahrer aber getreten wurde), ist kein Kraftfahrzeug. Die Frage wurde aufgrund einer Besonderheit des Haftungssystems in Belgien (Haftung eines Kraftfahrzeugs aus der Betriebsgefahr nur, wenn der Geschädigte selbst kein Kraftfahrzeug gefahren hat) vorgelegt.

EiuGH, C-286/22

Hiermit wurde die geltende Rechtslage in Deutschland bestätigt. Es ist weiterhin nicht vorgeschrieben, für ein Pedelec eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Auch besteht kein Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Fahrradfahrers. Eine verschuldensunabhängige Haftung aus Betriebsgefahr nach § 7 StVG besteht in Deutschland weiterhin nicht.

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Verdopplung der Geldbuße aufgrund des Verhaltens des Betroffenen

Ein Autofahrer (Abschleppunternehmer) wurde von Polizisten angehalten, ihm wurde der Vorwurf gemacht, ein Mobiltelefon während der Fahrt genutzt zu haben. Daraufhin sagte der Betroffene, er werde nie wieder für die Polizei Fahrzeuge abschleppen, wenn er wegen so einer Kleinigkeit angezeigt würde. Er fragt die beiden Polizisten zudem, ob es keine wichtigeren Aufgaben gäbe, und schlug auch mit der flachen Hand auf die Motorhaube des Streifenwagens. Selbst in der Hauptverhandlung wurde der Betroffene wütend und äußerte sich entsprechend aggressiv. Das Gericht verdoppelte die Regelbuße auf 200 €.

AG Ellwangen, 7 OWi 36 Js 5096/23

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