Nachtrunk und Rückrechnung

Wird Nachtrunk behauptet, ist dies zunächst auf Plausibilität zu prüfen. Dann muss die maximale aufgenommene Alkoholmenge ermittelt werden. Bei der Berechnung der BAK ist zugunsten des Angeklagten mit dem nach medizinischen Erkenntnissen niedrigsten Abbauwert, Resorptionsdefizit und Reduktionsfaktor der auf den Nachtrunk entfallende Anteil zu berechnen.

BayObLG, 203 StRR 317/23

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Aufwendungen für Leihmutterschaft

Aufwendungen eines gleichgeschlechtlichen Paares für eine Leihmutterschaft sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Hier hatte ein gleichgeschlechtliches Paar circa 13.000 € für eine Leihmutter in den USA gezahlt. Diese Aufwendungen mindern das Einkommen nicht als außergewöhnliche Belastung.

BFH, VI R 29/21

Anders kann es aussehen, wenn eine künstliche Befruchtung vorgenommen werden muss.

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Technische Daten oder Zeugen

Es ging um eine Fahrt unter Alkoholeinfluss. Zeugen bekundeten, den Angeklagten beim Einparken neben ihrem Fahrzeug gesehen zu haben. Das Fahrzeug des Angeklagten, ein Firmenwagen, speichert allerdings viele technische Daten, unter anderem auch Bewegungsdaten. Nach diesen Daten wurde das Fahrzeug knapp 2 Stunden vor der angeblichen Fahrt entriegelt, einige Minuten vor der angeblichen Fahrt wieder verriegelt. Bewegt wurde es im fraglichen Zeitraum nicht.

Hier ging es um die vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis bereits im Ermittlungsverfahren, Das Gericht verneinte die erforderliche Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung. Den technischen Daten wurde mehr geglaubt. Eine endgültige Überprüfung bleibt der Hauptverhandlung vorbehalten.

LG Itzehoe, 2 Qs 137/23

Die Bewegungsdaten wurden von einem anderen Mitarbeiter der Firma ausgelesen. Nachträglich manipulierbar sind sie in jedem Fall nicht, es wurden hier Screenshots vorgelegt.

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Unfallflucht und bedeutender Fremdschaden

Wer sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt und dabei weiß, dass ein bedeutender Fremdschaden entstanden ist, dem droht die Entziehung der Fahrerlaubnis. Dieses Gericht nimmt ausgehend von einer Grenze von 1300 € im Jahr 2005 eine Anpassung entsprechend der jährlichen Teuerungsrate vor. Derzeit liegt der Wert des bedeutenden Fremdschadens (bei dem die Fahrerlaubnis bei Unfallflucht entzogen werden kann) bei 1800 €.

LG Dresden, 17 Qs 77/23

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Beweiswürdigung bei Parkplatzunfall

Wird ein nachweisbar unbeschädigter PKW auf einem Betriebshof abgestellt, auf dem ca. 1 Stunde später ein ca. 18 m langer Sattelzug rückwärts rangiert, besteht eine so große Wahrscheinlichkeit, dass ein Schaden am PKW durch den Sattelzug verursacht wurde, dass im Rahmen der freien Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) davon ausgegangen werden kann, dass der Sattelzug den Unfall beim Rangieren verursacht hat. Verbleibende theoretische Unsicherheiten fallen nicht ins Gewicht.

Es muss dann auch kein unfallanalytisches Sachverständigengutachten eingeholt werden, wenn weder die genaue Position des PKW oder des Lkw dokumentiert oder vermessen wurde. Bestehen somit keine Anhaltspunkte für einen Sachverständigen, könnte er nur noch klären, ob die Kollision technisch plausibel ist. Zum Hergang könnte er keine Feststellungen treffen.

OLG Schleswig, 7 U 27/23 (Hinweisbeschluss)

Die Schäden waren kompatibel, eine Videoüberwachung der Kollisionsstelle existierte nicht. Offenbar war der Hof recht eng. Der Unfall passierte innerhalb der Zeit (gesicherte Zeitspanne 65 Minuten), in der der LKW auf dem Hof war.

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