Erhöhung der Geldbuße ohne rechtliches Gehör

Soll die Geldbuße ohne Veränderung des Vorwurfs erhöht werden, muss kein Hinweis nach § 256 StPO erfolgen. War hier allerdings nicht entscheidungserheblich, wurde als Hinweis dargestellt und verglichen mit einer Verschlechterung nach Einspruch gegen einen Strafbefehl, was auch ohne Hinweis und mit viel erheblicheren Folgen erfolgen kann.

KG Berlin, 148/24 – 122 SsRs 36/24

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Fehlerhafte Entbindung und die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Wird der Betroffene fehlerhaft entbunden und nach Verhandlung zur Sache zu einer erhöhten Geldbuße verurteilt, kann ein Verfahrensfehler im Rechtsfolgenausspruch vorliegen. allerdings führt dies nicht zu einer Zulassung d3er Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 80 I Nr.2 OWiG).

KG Berlin, 3 ORbs 82/24 – 122 SsRs 13/24

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Richtigkeit des standardisierten Messverfahrens

Drängen sich keine Zweifel auf, kann die Beweisaufnahme minimal bleiben.Hierzu reicht es, dass das Gerät geeicht ist und vorgabegemäß bedient wurde. Hierbei kann sogar davon ausgegangen werden, dass von der Polizei eingesetzte Geräte geeicht sind und die Anleitung eingehalten wurde. Bei einer Verurteilung müssen nur das Gerät und die Toleranz mitgeteilt werden, nicht hingegen die Umstände, die eine Standardisierung nachweisen.

KG berlin, 3 ORbs 126/24 – 122 Ssbs 22/24

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Energetische Maßnahmen am eigenen Haus

Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen am eigenen Haus nach § 35c EStG (1. und 2. Jahr 7% der Aufwendungen, 3. Jahr 6%, max. je 14.000 €) kann erst in Anspruch genommen werden, wenn die Maßnahme abgeschlossen wurde und der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt worden ist.

BFH, IX R 31/23

Hier war Ratenzahlung vereinbart worden, die ersten Raten führten aber noch nicht zur Steuerermäßigung. Man hätte natürlich eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen gem. § 35a EStG für die Raten in Anspruch nehmen können, dann aber nur für den Lohnanteil. Dann wäre allerdings die Ermäßigung nach § 35c EStG auch nach vollständiger Zahlung ausgeschlossen.

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Baustellenampel

Wird der Verkehr an einer Baustelle durch sog. Baustellenampeln geregelt, ist besondere Vorsicht erforderlich. Der bei Grünlicht normalerweise geltende Vertrauensschutz findet nur begrenzt Anwendung. Fahren beide Unfallbeteiligte bei grün in eine längere Baustelle ein und wird einer der Fahrer in der Baustelle aufgehalten, kann es bei einem dann folgenden Unfall zu einer Haftungsteilung kommen.

LG Saarbrücken, 13 S 77/23

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