Akteneinsicht

Der Verteidiger erhält auf Antrag die gesamte Messreihe. Datenschutz rechtliche Bedenken bestehen nicht, zumal die Bilder anonymisiert werden können. Auch erhält er Token und Passwort. Dem kann auch nicht entgegenhalten werden, dass die Behörde nur einen Sammel – Token hat, der auch zu Entschlüsselung anderer Geräte dient.

OLG Köln, 1 RBs 288/22

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Wahlrecht des Geschädigten

Wer bei einem Kraftfahrzeugschaden einen Schaden erleidet, hat die Wahl, ob er fiktiv auf Basis des Gutachtens oder konkret nach tatsächlich aufgewendeten Reparaturkosten (im Rahmen der rechtlichen Vorgaben) abrechnet. Auch wenn der Schaden zunächst fiktiv abgerechnet wird, kann er später im Rahmen der rechtlichen Voraussetzungen noch konkret abgerechnet werden. Hierbei geht es regelmäßig um die tatsächlich angefallene Umsatzsteuer und Nutzungsausfallersatz. 

Es besteht auch ein Interesse an der Feststellung der Ersatzpflicht zukünftiger Schäden, wobei der Geschädigte nicht darlegen muss, dass er die Absicht hat, sein Fahrzeug zu reparieren. Dies muss nur (beurteilt nach dem Gutachten) möglich sein. Etwas anderes gilt nur, wenn der Schädiger bei verständiger Würdigung nicht mit einer Reparatur rechnen musste. 

BGH, VI ZR 25/24

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Trunkenheitsfahrt und Waffenschein 

Schon eine Verurteilung wegen einer Trockenheitsfart gem. § 316 StGB kann ausreichen, um die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit gem. § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b WaffG zu begründen. Widerlegbar ist diese Vermutung nur, wenn die Umstände der Tat einen derartig geringen Grad der Vorwerfebarkeit belegen, dass keine Zweifel bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition gerechtfertigt sind.

Bei 1,76 Promille auf der Autobahn, wo aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten auch eine höhere Gefährlichkeit für die Allgemeinheit besteht, gelingt diese Widerlegung regelmäßig nicht. 

BayVGH, 24 CS 25.818

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Kokain

Schon die einmalige Einnahme von Kokain schließt regelmäßig die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen aus, die Fahrerlaubnis kann entzogen und erst nach Ableistung einer positiven MPU wiedererteilt werden.

Die Einnahme von Kokain wird nicht in Frage gestellt durch eine nur geringe Konzentration des Kokainmetaboliten Benzoylecgonin, auch nicht, wenn der Wert unter dem für

§ 24a Abs. 2 StVG relevanten Grenzwert von 75 ng/| gelegen hat.

Wer geltend machen will, dass er das Rauschgift ungewollt und unbewusst aufgenommen hat, muss hierzu nachvollziehbar und widerspruchsfrei darlegen, wie es dazu kommen konnte beziehungsweise bei Unsicherheit hätte kommen können.

OVG Münster, 16 B 714/24

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Absehen vom Fahrverbot

Ist ein Betroffener einschlägig und mehrfach vorbelastet, kann er sich gegen ein Fahrverbot nicht damit verteidigen, dass er beruflich oder privat hiervon besonders hart betroffen wäre oder sogar eine nachhaltige Existenzgefährdung vorliegen könnte.

KG Berlin, 3 ORbs 110/25

Und auch der Vortrag, der Betroffene sei in seiner ärztlichen Tätigkeit auf die Fahrzeugnutzung angewiesen, genügt regelmäßig nicht für die Annahme einer unzumutbare Härte.

BayObLG, 202 ObOWi 262/25

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