Stellt das Gericht ein Bußgeldverfahren ein, ohne eine für notwendig erachtete Sachverhaltsaufklärung zu leisten, muss grundsätzlich die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen (Verteidiger) tragen.
LG Frankfurt, 5/9 Qs OWi 20/25
Stellt das Gericht ein Bußgeldverfahren ein, ohne eine für notwendig erachtete Sachverhaltsaufklärung zu leisten, muss grundsätzlich die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen (Verteidiger) tragen.
LG Frankfurt, 5/9 Qs OWi 20/25
Nach § 92a EStG kann das geförderte Kapital u.a. auch zur Anschaffung oder Darlehenstilgung für eine selbst genutzte Wohnung verwendet werden.
Die Tilgung eines vom Ehegatten aufgenommene Darlehens fällt nicht hierunter, auch wenn das Darlehen zur Anschaffung einer Immobilie genutzt worden war.
Das Kapital konnte nicht entnommen werden.
BFH, X R 6/22
Es besteht keine Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung, wenn dem geschädigten Besitzer eines Luxusautos weitere Fahrzeuge zur Verfügung stehen, die zumindest nicht als unterdurchschnittlich anzusehen sind. Hier ging es um einen Donkervoort GTO (Preis circa 240.000 €), der Besitzer fuhr allerdings noch einen BMW Z4 und einen 3er BMW. Er erhielt keinen Nutzungsausfall, es fehlt an einem fühlbaren Entzug der Nutzung. Das Luxusfahrzeug sei lediglich Gegenstand der Freizeitgestaltung, die ersatzweise Nutzung der BMW ist zumutbar.r.
LG Hamburg, 308 O 98/24
Wenn der Fahrer bei einer Ordnungswidrigkeit nicht ermittelt werden kann, kann eine Fahrtenbuchauflage erfolgen. Diese kann auch die gesamte (große) Fahrzeugflotte umfassen, zumindest dann, wenn derartige Vorfälle bereits vorgekommen sind.
BayVGH, 11 Cs 24.2017
Von der Regelbuße kann zugunsten des Betroffenen nach unten abgewichen werden, wenn der Betroffene nur geringfügige Voreintragungen hat und nach der Tat an einem verkehrspsychologischen Seminar teilnimmt.
AG Eilenburg, 8 OWi 507 Js 55952/24