Indiz für Unfallmanipulation

Ein starkes Indiz für eine nachfolgende Unfallmanipulation kann darin erkannt werden, wenn die beiden Unfallbeteiligten angeben, sich nicht zu kennen, allerdings auf dem Facebook-Profil eines der Beteiligten ein gemeinsames Foto vor dem später beschädigten Fahrzeug existiert.

OLG Düsseldorf, I-1 U 59/17

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Entbindungspflicht des Gerichts

Beantragt ein Betroffener, von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung entbunden zu werden, hat das Gericht ihn von dieser Pflicht zu entbinden, wenn alle Voraussetzungen nach § 73 II OWiG vorliegen. Es handelt sich nicht um eine Ermessensentscheidung des Gerichts. Wenn bereits zur Sache vorgetragen wurde oder der Betroffene bekannt gibt, sich nicht äußern zu wollen, kann nur in engen Fällen von der Entbindung abgesehen werden.

Verwirft dann das Gericht insoweit fehlerhaft den Einspruch nach § 74 II OWiG, kann dies mit der Rechtsbeschwerde angegriffen werden. Es handelt sich um eine Verletzung des rechtlichen Gehörs.

Hanseatisches OLG, 6 RB 3/18

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Feststellungsinteresse bei Knochenbrüchen im Gelenksbereich

Grundsätzlich ist für eine Feststellungsklage auf Verpflichtung zum Schadensersatz wegen zukünftiger Schäden ein besonderes Feststellungsinteresse erforderlich. Bei Knochenbrüchen im Gelenksbereich ist ein weiterer Schadenseintritt recht wahrscheinlich, so dass dieses Interesse auch gegeben ist, wenn der Schadensersatzpflichtige bisher sämtliche Ansprüche erfüllt hat.

KG Berlin, 22 U 168/6

 

Veröffentlicht unter Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Wenn ein Radfahrer den anderen überholt

Stoßen zwei Fahrradfahrer bei einem Überholvorgang zusammen, trägt der Geschädigte die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der andere seine Pflichten verletzt hat. Durch Schaltzeichen ist ein Überholvorgang nur anzuzeigen, wenn dieser wegen der geringen Breite des Fahrweges oder erkennbarer Unsicherheit des zu Überholenden besonders gefährlich erscheint.

KG Berlin, 22 U 146/16

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar

Obliegenheitsverletzung in der Kaskoversicherung

Der Versicherer muss den Vorsatz des Versicherungsnehmers beweisen. Steht allerdings eine objektive Obliegenheitsverletzung fest, hat der Versicherungsnehmer darzulegen, weshalb er nicht vorsätzlich gehandelt hat.

Hinsichtlich der Kausalität muss der Versicherer zunächst vortragen, was er bei rechtzeitiger Anzeige veranlasst und dass diese Maßnahme seine Leistungspflicht verringert oder ausgeschlossen hätte. Diesen Vortrag muss dann der Versicherungsnehmer widerlegen. Gelingt ihm dies nicht zweifelsfrei, geht dies zulasten des Versicherungsnehmers.

Für Obliegenheiten, die vor Kenntnis des Versicherungsunternehmens begründet sind, besteht keine Hinweispflicht seitens der Versicherung.

Damit Sanktionsregeln im Versicherungsvertrag wirksam werden, ist es nicht erforderlich, dass die Hinweispflicht des Versicherers auch Bestandteil der Bedingungen ist.

OLG Celle, 8 U 29/17

Die Frage der Wirksamkeit von Sanktionsregeln wird in der Rechtsprechung unterschiedlich bewertet (ebenso: OLG Hamm, NJW 2017, 691; dagegen: LG Berlin, NJW 2017, 692). Gegebenenfalls ist hierbei noch zu überdenken, ob die Versicherungsbedingungen dem Transparenzgebot genügen.

 

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar