Überholen eines Treckers, der dann an einem geparkten Fahrzeug vorbeifahren will

Überholt ein PKW-Fahrer innerorts einen Trecker mit Anhänger und schert der Trecker aus, um an einem geparkten Fahrzeug vorbei zu fahren, kann eine vollständige Haftung des Treckerfahrers begründet sein. Im entschiedenen Fall konnte der PKW-Fahrer das am Fahrbahnrand abgestellte Fahrzeug aufgrund der Ausmaße des Treckers nicht sehen. Der Trecker-Fahrer hat auch die Absicht, an dem abgestellten PKW vorbeifahren zu wollen, nicht durch Setzen eines Blinkers anzeigen können, dieser war defekt.

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der PKW-Fahrer nicht bei unklarer Verkehrslage überholt habe. Der Trecker-Fahrer hingegen hat gegen das Gebot verstoßen, beim Ausscheren zum Vorbeifahren auf den nachfolgenden Verkehr zu achten.

OLG Saarbrücken, 4 U 100/16

 

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Parkplatzunfall mit geöffneter Beifahrertür

Wenn der Beifahrer aussteigen möchte und hierzu die Beifahrertür öffnet, muss er sich gem. § 14 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Hierzu ist u.a. der rückwärtige Verkehr zu beobachten. Möchte ein Beifahrer auf einem Parkplatz aussteigen und ist zu diesem Zeitpunkt die daneben liegende Parklücke noch frei, hat sich der Beifahrer trotzdem zu vergewissern, dass kein anderes Fahrzeug in diese Parklücke einfahren will. Auf der anderen Seite musste der andere Fahrzeugführer darauf achten, ob sich noch Personen im Fahrzeug befinden, da er in diesem Fall mit deren Aussteigen rechnen muss. Regelmäßig ist in derartigen Konstellationen eine hälftige Schadensteilung angemessen.

LG Amberg, 24 S 77/17

 

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Zusammenstoß zweier Radfahrer

Stoßen zwei Radfahrer zusammen, die aus entgegengesetzten Richtungen kommen, und lässt sich nicht aufklären, durch wessen Fehlverhalten der Unfall verursacht wurde, kann der verletzte Radfahrer keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Allein aus der Einlassung des anderen Radfahrers, er sei „wohl sehr weit links gefahren“, lassen sich Schadensersatzansprüche nicht begründen. Eine derartige Äußerung ist nicht konkret genug, um die Frage zu entscheiden, wer letztlich Schuld am Zusammenstoß gewesen ist.

OLG Frankfurt, 13 U 230/16

Bei Fahrradfahrern gibt es keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung entsprechend § 7 StVG. Diese ist auf den Betrieb von Kraftfahrzeugen und Anhängern begrenzt.

 

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Wiederholte Drogenfahrt kann teuer werden

Wer unter dem Einfluss von Alkohol (0,5-1,09 Promille) oder berauschender Mittel ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG. Nach den Nrn. 241/242 wird bei erstmaliger Begehung eine Geldbuße von 500 € sowie ein Fahrverbot von einem Monat als Regelbuße ausgesprochen. Nach den Nrn. 241.1/242.2 erhöht sich die Regelbuße auf 1000 € sowie ein Fahrverbot von drei Monaten, wenn bereits eine entsprechende Voreintragung im Fahreignungsregister gegeben war.

Entscheidend ist hierbei, ob die Voreintragung im FAER bereits zum Tatzeitpunkt vorgelegen hat. Es kommt also nicht darauf an, ob die Voreintragung zum Zeitpunkt der Rechtskraft der zweiten Entscheidung oder aber zum Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde oder des Gerichts gegeben war.

Nicht entschieden wurde, ob möglicherweise die Zustellung des ersten Bußgeldbescheides ausreichend ist, damit der damit verbundene Warnappell ebenfalls ausgelöst wird und die Erhöhung der Regelbuße rechtfertigt.

OLG Bamberg, 3 Ss OWi 958/17

Die nächste Fahrt unter Alkohol/Drogen wird dann noch teurer. Dann erhöht sich die Geldbuße auf 1500 €.

 

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Anwaltskosten bei Abmahnung durch einen Fachverband

Ein Fachverband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen ist nach § 8 Abs.III UWG berechtigt, Mitbewerber wettbewerbsrechtlich abzumahnen. Allerdings kann er keine Erstattung der hierfür aufgewandten Anwaltskosten verlangen. Wenn zu seinen satzungsmäßigen Aufgaben die Verfolgung auftretender Wettbewerbsverstöße gehört, muss der Verband in personeller und sachlicher Hinsicht so ausgestattet sein, dass sich für typische und durchschnittlich schwierige Abmahnungen die Einschaltung eines Rechtsanwalts erübrigt.

BGH, I ZR 33/16

Das Gericht stellt klar, dass dies nicht für kaufmännische Unternehmen gilt. Diese sind frei in der Entscheidung, ob sie eine Angelegenheit ihrer eigenen Rechtsabteilung übertragen oder sich durch externe Rechtsanwälte vertreten lassen.

 

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