Verbot des Radfahrens

Die Annahme einer besonderen Gefahrenlage gem. § 45 IX 3 StVO ist gerichtlich voll überprüfbar. Ergibt sich weder aus dem Gefälle noch dem Ausbauzustand oder einer Unübersichtlichkeit oder erhöhter Unfallzahlen und auch nicht aus der Gesamtschau dieser Umstände eine qualifizierte Gefahrenlage, ist ein Verbot für den Radverkehr rechtswidrig.

VGH München, 11 B 23.1992

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Sozialversicherungspflicht des ehemaligen Geschäftsführers

Ein mitarbeitender GmbH-Gesellschafter, der nicht zum Geschäftsführer bestellt ist, ist regelmäßig abhängig beschäftigt und somit sozialversicherungspflichtig. Dies gilt auch bei einer Beteiligung von 50%. Allein aufgrund seiner Gesellschafterrechte besitzt er nicht die rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit aufzuheben, selbst bei einer Tätigkeit als Assistent des Liquidators.

BSG, B 12 KR 3/22 R

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Erhöhung der Geldbuße ohne rechtliches Gehör

Soll die Geldbuße ohne Veränderung des Vorwurfs erhöht werden, muss kein Hinweis nach § 256 StPO erfolgen. War hier allerdings nicht entscheidungserheblich, wurde als Hinweis dargestellt und verglichen mit einer Verschlechterung nach Einspruch gegen einen Strafbefehl, was auch ohne Hinweis und mit viel erheblicheren Folgen erfolgen kann.

KG Berlin, 148/24 – 122 SsRs 36/24

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Fehlerhafte Entbindung und die Zulassung der Rechtsbeschwerde

Wird der Betroffene fehlerhaft entbunden und nach Verhandlung zur Sache zu einer erhöhten Geldbuße verurteilt, kann ein Verfahrensfehler im Rechtsfolgenausspruch vorliegen. allerdings führt dies nicht zu einer Zulassung d3er Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 80 I Nr.2 OWiG).

KG Berlin, 3 ORbs 82/24 – 122 SsRs 13/24

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Richtigkeit des standardisierten Messverfahrens

Drängen sich keine Zweifel auf, kann die Beweisaufnahme minimal bleiben.Hierzu reicht es, dass das Gerät geeicht ist und vorgabegemäß bedient wurde. Hierbei kann sogar davon ausgegangen werden, dass von der Polizei eingesetzte Geräte geeicht sind und die Anleitung eingehalten wurde. Bei einer Verurteilung müssen nur das Gerät und die Toleranz mitgeteilt werden, nicht hingegen die Umstände, die eine Standardisierung nachweisen.

KG berlin, 3 ORbs 126/24 – 122 Ssbs 22/24

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