Urteilsinhalt und Rechtsbeschwerdefrist

Wird eine nach §§ 145a III StPO, 46 I OWiG unzulässige doppelte Zustellung an Betroffenen und Verteidiger vorgenommen, beginnt die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde grundsätzlich mit der letzten bewirkten Zustellung. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Frist nach der ersten Zustellung bereits abgelaufen war, weil durch die weitere Zustellung keine neue Frist eröffnet werden soll vgl. BayObLG, 202 ObOWi 366/22).
Das Eingeständnis der Fahrereigenschaft gehört ins Urteil (war hier sowieso notwendig, da der Betroffene nicht erschienen war), ebenso das angewandte Messverfahren, ob ein standardisiertes Messverfahren angenommen wurde und wie hoch der Toleranzabzug war.
OLG Naumburg, 1 ORbs 201/24

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Fahrverbot und Arbeitslosigkeit

Zwar muss sich ein Betroffener bei Erhalt eines Bußgeldbescheides auf ein kommendes Fahrverbot einstellen, ein Absehen vom Fahrverbot wegen unzumutbarer beruflicher Härte kann aber nicht damit verneint werden, dass der Betroffene vor seiner Arbeitsaufnahme arbeitslos war und in dieser Zeit das Fahrverbot hätte hinnehmen können. Hierin liegt eine unzulässige Verwertung zulässigen Verteidigungsverhaltens, ein Betroffener darf sich mit allen Mitteln wehren.
OLG Naumburg, 1 ORbs 219/24

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht | Schreib einen Kommentar

Rotlichtverstoß und Rückrechnung

Traffipax Traffiphot III ist ein standardisiertes Messverfahren der Rotlichtüberwachung. Allerdings muss die Zeit beim Überfahren der Haltelinie zurückgerechnet werden, da das erste Foto mit eingeblendeter Rotlichtzeit erst bei Überfahren der ersten Induktionsschleife (hinter der Ampel) angefertigt wird. Es ist eine Rückrechnung der Zeitüberschreitung mittels einer Weg-Zeit-Berechnung vorzunehmen (kann bei sehr langsamer Fahrt bis zu 0,5 Sekunden sein), hinzuzurechnen ist eine mögliche Lampenverzögerungszeit (Differenz zwischen elektrischem Anschalten und wahrnehmbaren Aufleuchten).
OLG Köln, III 1 ORbs 280/24

Veröffentlicht unter Rotlicht | Schreib einen Kommentar

Freiwillig Tempo 30

Auch auf dem eigenen Grundstück dürfen keine privaten „Freiwillig Tempo 30“-Schilder aufgestellt werden.Sie verstoßen gegen § 33 II S.1 StVO, da sie mit amtlichen Schildern verwechselt werden können, woran auch das vorangestellte Wort „freiwillig“ nichts ändert. Sie werden auch von Fahrassistenzsystemen fehlerhaft erkannt, was alleine allerdings nicht ausreicht. Aber auch Fahrer könnten die Schilder auch von Fahrern missverstanden werden.

VGH Baden-Württemberg, 13 S 1304/24 (und 1306 und 1308/24).

Die Entscheidung erging im einstweiligen Rechtsschutz. Die Anwohner können noch ein Hauptsacheverfahren führen, bis dahin können sie ihren Wunsch nach langsameren Fahren auch anders ausdrücken.

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht | Schreib einen Kommentar

Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich

Kann der bei Grün einfahrende Fahrzeugführer wegen einer Sichtbehinderung durch einen LKW nicht erkennen, ob sich noch eventuell bevorrechtigte Nachzügler im,Kreuzungsbereich befinden, muss er besonders vorsichtig sein, ansonsten liegt ein Verstoß gegen § 1 II StVO vor, allerdings muss auch der Nachzügler besonders vorsichtig fahren. Hier haftet der Einfahrende zu 1/3, da dem Nachzügler ein besonders gefährliches Fahrmanöver (Weiterfahrt unter Nutzung einer Linksabbiegerspur, ohne auf den Verkehr zu achten) vorzuwerfen ist.

OLG Saarbrücken, 3 U 28/24

Veröffentlicht unter Verkehrsrecht, Zivilrecht | Schreib einen Kommentar