Betriebsveranstaltungen

Steuerrecht:

Werden zu einer Weihnachtsfeier nicht alle Mitarbeiter, sondern nur ein abgegrenzter Personenkreis eingeladen, kann trotzdem eine Pauschalversteuerung nach § 40 II 1 Nr.2 EstG (25%) vorgenommen werden. Somit besteht auch keine Sozialversicherungspflicht, die bei einer Versteuerung nach § 37b EStG zu prüfen wäre.

BFH, VI R 5/22

Sozialversicherungsrecht:

Sozialversicherungsbeiträge können nur vermieden werden, wenn zeitgleich mit der Entgeltabrechnung die Aufwendungen zur pauschalen Versteuerung angemeldet werden. Hier hatte der Unternehmer die Pauschalversteuerung erst später angemeldet, somit fielen Sozialversicherungsbeiträge an.

BSG, B 12 BA 3/22 R

Spätestens bis Ende Februar des Folgejahres muss die Pauschalversteuerung durchgeführt werden, dies geschah in diesem Fall erst im März. Das war zu spät.

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Unterschrift auf dem Messprotokoll

Grundsätzlich muss ein Messprotokoll nicht handschriftlich unterschrieben werden, wenn es elektronisch erstellt wurde und der Name des Messbeamten eingedruckt ist. Dann kann das Protokoll gem. §§ 46 OWiG, 256 StPO verlesen werden, eine Vernehmung des Messbeamten ist nicht erforderlich. Dies gilt zumindest im Saarland, da es dort keine fachgesetzliche verwaltungsrechtliche anderslautende Vorschrift gibt.

OLG Saarbrücken, 1 (Ss) OWi Ws 12/24 Anders entschied es das OLG Frankfurt unter Verweis auf Landesrecht, § 37 III 1 HVwVfG.

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Temporäre Geschwindigkeitsbegrenzung und die Erkundigungspflicht

Nachdem das Fahrzeug über Nacht von der Ehefrau geparkt wurde, fuhr der ortsunkundige Betroffene am nächsten Morgen los. Auf dem Weg zu seinem Fahrzeug kam er an dem nur zeitweilig aufgestellten Tempolimitschild (mit Hinweis auf Straßenschäden) nicht vorbei. Er musste dann nicht (ggf. durch Absuchen bis zur nächsten Einmündung) überprüfen, ob ein solches Schild gegeben war. Etwas anderes gilt aber vielleicht, wenn sich eine solche Regelung (z.B. durch Straßenverengung, Verkehrsschikanen o.ä.) aufdrängt. Hierzu reicht es nicht aus, dass innerhalb von Ortschaften außerhalb von Vorfahrtsstraßen mit einer Beschränkung auf 30 km/h gerechnet werden kann (§ 39 1a StVO). Hier war das Tempolimit lediglich wegen Straßenschäden angeordnet worden. Dies reichte aber nicht aus, wenn nicht feststeht, dass die erheblichen Schäden in einem Bereich liegen, den der Betroffene befahren ist.

KG Berlin, 3 Orbs 83/24/122 SsBs 13/24

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Gehwegparken

Anwohner wollten die Stadt Bremen verpflichten, in ihrer Straße das Gehwegparken durch Aufstellen entsprechender Schilder zu verbieten, obwohl dies grundsätzlich schon gem. § 12 IV StVO verboten ist. Es wird zwar die drittschützende Wirkung eines solchen Verbots bejaht, allerdings nur für die eigene Wohnstraße (bis zur nächsten Einmündung). Allerdings können keine konkreten Maßnahmen verlangt werden, es besteht keine Ermessensreduktion auf Null. Die Stadt darf zuerst analysieren und dann ein Gesamtkonzept entwickeln.

BVerwG, 3 C 5.23

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Modellautos

Auch bei detailgetreuer Nachbildung eines Autos (hier VW Bulli) besteht keine Verletzung des Markenrechts, wenn nicht mit der Marke VW geworben wird. Die genaue Nachbildung im kleinen Format ist ja geradezu zwangsläufig.

BGH, I ZR 23/23

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