Fahrtenbuch beim Motorrad – längere Dauer zulässig

Unaufgeklärte Geschwindigkeitsverstöße führen häufig zu einer Fahrtenbuchauflage. Wenn die Dauer hierbei für Motorradfahrer gegenüber Autofahrern um 3-6 Monate verlängert wird, ist dies rechtlich vertretbar.

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, 12 LB 76/14

Begründet wird diese Entscheidung damit, dass Motorräder regelmäßig im Winter nicht genutzt werden und insoweit der Überwachungszeitraum zu verlängern ist, um die gleiche Nutzungszeit zu überprüfen. Ausdrücklich wurde aber darauf hingewiesen, dass in dieser Entscheidung offen blieb, wie die Frage zu entscheiden wäre, wenn der Halter nachweist, sein Motorrad im Winter nicht nur angemeldet zu lassen, sondern auch zu nutzen.

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