Vertriebsprovision von 15 % ist aufklärungspflichtig

Anlagevermittler oder-Berater müssen den Erwerber einer vermittelten Kapitalanlage unaufgefordert darüber aufklären, wenn die Vertriebsprovision eine Größenordnung von 15 % überschreitet. In die Berechnung ist ein gegebenenfalls zu zahlendes Agio mit aufzunehmen.

BGH, III ZR 565/16

 

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