Das Messgerät speichert bekanntermaßen keine Rohmessdaten. Hierdurch erfolgt eine verfassungswidrige Beschränkung des Rechts eine wirksame Verteidigung. Das Verfahren wurde vom Gericht eingestellt.
AG Bautzen, 43 OWi 620 Js 24643/18
Es wurde davon abgesehen, die Kosten des Verteidigers der Staatskasse aufzuerlegen. Zu dieser Kostenentscheidung kann man natürlich geteilter Meinung sein, wenn ein unzulässiges Beweismittel verwendet und daraufhin das Verfahren eingestellt wird.