Die Mitwirkungspflicht volljähriger Kinder in Kindergeldsachen nach § 68 I S.2 EStG erstreckt sich auch auf das finanzgerichtliche Verfahren. Da in dieser Vorschrift § 101 AO (Auskunftsverweigerungsrecht der Angehörigen) ausgeschlossen wurde, gibt es auch im finanzgerichtlichen Verfahren kein Zeugnisverweigerungsrecht.
BFH, III R 59/18